Halteverbot zur Baustellenbelieferung
Halteverbotszone
Halteverbotszonen für die Anlieferung zur Baustelle, Räumung von Parkplätzen für einen Arbeitsbereich, aber auch für ein Umzugsfahrzeug.
Beschilderung einer Halteverbotszone
“ Gemäß § 45 Abs. 1 Satz 1 StVO können die Straßenverkehrsbehörden „die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und/oder den Verkehr umleiten“.
Einholung der erforderlichen Genehmigungen
Halteverbot bei einer Baustelle