Halteverbot zur Baustellenbelieferung - Baustellenabsicherung München

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Halteverbot zur Baustellenbelieferung

Halteverbotszone
Halteverbotszonen für die Anlieferung zur Baustelle, Räumung von Parkplätzen für einen Arbeitsbereich, aber auch für ein Umzugsfahrzeug.


Beschilderung einer Halteverbotszone
“ Gemäß § 45 Abs. 1 Satz 1 StVO  können die Straßenverkehrsbehörden „die Benutzung bestimmter Straßen  oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und/oder den Verkehr umleiten“.
Einholung der erforderlichen Genehmigungen
Einholung der Genehmigung
Halteverbot bei einer Baustelle
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